

Eine 28-jährige Sekretärin aus einer Anwaltskanzlei in St. Gallen erlitt eine Schnittwunde an ihrer dominanten linken Hand (5 cm, 8 Stiche). Im Notfall wurde ihr eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit für zwei Wochen attestiert.
Bereits einen Tag nach dem Unfall nahm die Mitarbeiterin Kontakt auf. Nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber wurde ihre Arbeitsfähigkeit gezielt angepasst: Ab dem dritten Tag konnte die Patientin zu 50% von zu Hause arbeiten.
Durch regelmässige Überprüfung des Heilungsverlaufs und enger Kommunikation mit dem Arbeitgeber konnte die Arbeitsfähigkeit wie folgt gestaffelt werden:
Quelle: Dieses Fallbeispiel wurde von AcciMed GmbH zur Verfügung gestellt und mit deren Genehmigung gekürzt.