Eine frühzeitige Unterstützung und Beratung durch die IV reduziert das Risiko einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit.

Die kantonalen IV-Stellen bieten eine umfassende Beratung zu den verfügbaren Leistungen der IV für Arbeitgebende an. Sie stehen beratend zur Seite, noch bevor ein offizieller Leistungsantrag gestellt wird, insbesondere wenn die Arbeitsfähigkeit eines Mitarbeitenden aufgrund gesundheitlicher Probleme gefährdet ist.

Das ReWork-Profil kann unabhängig vom Kontakt zur IV eingesetzt werden. Bei Hinweisen auf eine möglicherweise längerdauernde, gesundheitliche Einschränkung können Arbeitgebende mit Hilfe der Früherfassungsmeldung abklären lassen, ob eine Anmeldung bei der IV angezeigt ist.

Für Arbeitgebende gibt es die folgenden Möglichkeiten in Bezug auf die verschiedenen IV-Angebote:

 

Übersicht der verschiedenen IV-Angebote für Arbeitgebende

Allgemeine Arbeitgeberberatung: Überblick über die Leistungen der IV

Ziel:

  • Arbeitgebende erhalten allgemeine Informationen über den Auftrag und die Leistungen der IV, über die Meldung zur Früherfassung oder über die Anmeldung von Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Problematik gefährdet sind. 

Vorteil / Nutzen für Arbeitgebende:

  • unverbindliche, unbürokratische und kostenlose Beratung
  • Erste Antworten auf allgemeine Fragen rund um den Umgang mit Absenzen am Arbeitsplatz

Früherfassung & Beratung: Prävention statt Langzeitausfall

Ziel:

  • Arbeitgebende können sich bereits bei ersten Anzeichen von Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeitendenan die IV-Stelle wenden, um zu prüfen, ob eine Anmeldung bei der IV angezeigt ist.

Die Mitarbeitenden müssen über die Früherfassung vorinformiert werden.

Vorteil / Nutzen für Arbeitgebende:

  • Kostenlose Beratung bei längeren oder wiederholten Absenzen (Kurzzeitabsenzen, Langzeitabsenzen oder wiederkehrenden Absenzen)
  • Erste individuelle Einschätzung der gesundheitlichen und beruflichen Situation durch die IV-Stelle

Frühintervention zum Erhalt des Arbeitsplatzes

Ziel:

  • Mit Frühinterventionsmassnahmen können rasch und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt desArbeitsplatzes (z.B. Arbeitsplatzanpassungen) oder einer allfälligen betriebsinterne Umplatzierunggesprochen werden.


Folgende Massnahmenmöglichkeiten können situativ zugesprochen werden:

  • Einsatz von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz
  • Beratung für Arbeitsplatzanpassungen und interne Umplatzierungen
  • Gezielte Qualifizierung
  • Teilarbeitsfähigkeit nutzen und trainieren
  • Coaching für Arbeitgebende und Mitarbeitende

Eingliederung und (Wieder)Qualifizierung

Ziel:

Aufbau und Förderung der Ressourcen und Kompetenzen

Folgende Massnahmen können situativ zugesprochen werden

  • Teilarbeitsfähigkeit nutzen und trainieren
  • Gezielte Qualifizierung (Kurse, Umschulungen)
  • Entschädigungen bei Mehraufwand bei der Betreuung des Mitarbeitenden / der Mitarbeitendenden
  • Coaching für Arbeitgebende und Mitarbeitende

Ziel:

Arbeitgebende haben die Möglichkeit offene Stellen mit geeignten Kandidaten zu besetzen, die durch die IV-Stellen bzw. über Partnerorganisation der IV-Stellen vermittelt werden.

Verschiedene Massnahmen können situativ zugesprochen werden:

  • Arbeitsvermittlung: Passende Arbeitskräfte kennenzulernen
  • Arbeitsversuch: Erprobung der Arbeitsfähigkeit ohne finanzielles Risiko.
  • Personalverleih: Temporäre Einsätze ohne Anstellungsverhältnis mit finanziellem Anreiz
  • Einarbeitungszuschuss: Kompensation der eingeschränkten Leistungsfähigkeit während der Einarbeitungszeit
  • Entschädigung für Beitragserhöhungen im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge sondern und der Krankentaggeldversicherung
  • Nachbegleitung: Nach erfolgter Vermittlung können der Arbeitgebende und der Mitarbeitende noch über einen Zeitraum von drei Jahren weiterbegleitet werden.

Karte der IV-Stellen: direkter Zugang zu den Arbeitgeber-Informationen

IV-Stellen der Schweiz:
zu den Arbeitgeber-Angeboten

 

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