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title: IV-Angebote
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Leistungen der IV

# Die IV unterstützt  Arbeitgebende mit  verschiedenen  Angeboten

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## Eine frühzeitige Unterstützung und Beratung durch die IV reduziert das Risiko einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit.

Die kantonalen IV-Stellen bieten eine umfassende Beratung zu den verfügbaren Leistungen der IV für **Arbeitgebende** an. Sie stehen beratend zur Seite, noch bevor ein offizieller Leistungsantrag gestellt wird, insbesondere wenn die Arbeitsfähigkeit eines **Mitarbeitenden** aufgrund gesundheitlicher Probleme gefährdet ist.

Das ReWork-Profil kann unabhängig vom Kontakt zur IV eingesetzt werden. Bei Hinweisen auf eine möglicherweise längerdauernde, gesundheitliche Einschränkung können Arbeitgebende mit Hilfe der Früherfassungsmeldung abklären lassen, ob eine Anmeldung bei der IV angezeigt ist.

Für Arbeitgebende gibt es die folgenden Möglichkeiten in Bezug auf die verschiedenen IV-Angebote:

 

## Übersicht der verschiedenen IV-Angebote für Arbeitgebende

 1\. Beratungsangebote für Arbeitgebende - unabhängig vor einer IV-Anmeldung

\[\]

**Allgemeine Arbeitgeberberatung: Überblick über die Leistungen der IV**

**Ziel:**

- Arbeitgebende erhalten allgemeine Informationen über den Auftrag und die Leistungen der IV, über die Meldung zur Früherfassung oder über die Anmeldung von Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Problematik gefährdet sind. 

 **Vorteil / Nutzen für Arbeitgebende:**

- unverbindliche, unbürokratische und kostenlose Beratung
- Erste Antworten auf allgemeine Fragen rund um den Umgang mit Absenzen am Arbeitsplatz

**Früherfassung & Beratung: Prävention statt Langzeitausfall**

**Ziel:**

- Arbeitgebende können sich bereits bei ersten Anzeichen von Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeitendenan die IV-Stelle wenden, um zu prüfen, ob eine Anmeldung bei der IV angezeigt ist.

Die Mitarbeitenden müssen über die Früherfassung vorinformiert werden.

**Vorteil / Nutzen für Arbeitgebende:**

- Kostenlose Beratung bei längeren oder wiederholten Absenzen (Kurzzeitabsenzen, Langzeitabsenzen oder wiederkehrenden Absenzen)
- Erste individuelle Einschätzung der gesundheitlichen und beruflichen Situation durch die IV-Stelle

 2\. Unterstützungsleistungen für Arbeitgebende - nach einer IV-Anmeldung 

\[\]

**Frühintervention zum Erhalt des Arbeitsplatzes**

**Ziel:**

- Mit Frühinterventionsmassnahmen können rasch und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt desArbeitsplatzes (z.B. Arbeitsplatzanpassungen) oder einer allfälligen betriebsinterne Umplatzierunggesprochen werden.

**Folgende Massnahmenmöglichkeiten können situativ zugesprochen werden:**

- Einsatz von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz
- Beratung für Arbeitsplatzanpassungen und interne Umplatzierungen
- Gezielte Qualifizierung
- Teilarbeitsfähigkeit nutzen und trainieren
- Coaching für Arbeitgebende und Mitarbeitende

**Eingliederung und (Wieder)Qualifizierung**

**Ziel:**

 Aufbau und Förderung der Ressourcen und Kompetenzen

**Folgende Massnahmen können situativ zugesprochen werden**

- Teilarbeitsfähigkeit nutzen und trainieren
- Gezielte Qualifizierung (Kurse, Umschulungen)
- Entschädigungen bei Mehraufwand bei der Betreuung des Mitarbeitenden / der Mitarbeitendenden
- Coaching für Arbeitgebende und Mitarbeitende

 3\. Anreize bei Neuanstellungen und Arbeitseinsätzen

\[{"description":"Die IV-Stelle unterstützt Jugendliche und Erwachsene mit gesundheitlichen Einschränkungen aktiv bei der Suche nach einer neuen Stelle oder Ausbildungsplatz sowie beim Erhalt eines bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsplatzes. Sie verfügt über ein starkes Netzwerk regionaler Arbeitgebender und kann dadurch kompetent bei der Stellensuche unterstützen. Bei Bedarf begleitet eine Fachperson der IV-Stelle die versicherte Person auch während der Einführung am Arbeitsplatz.","term":"Arbeitsvermittlung"},{"description":"Mit einem Arbeitsversuch können versicherte Personen mit den erforderlichen Fähigkeiten während bis zu sechs Monaten eine Tätigkeit in einem Unternehmen des ersten Arbeitsmarkts erproben. Finanziell sind sie in dieser Zeit durch ein Taggeld oder eine Rente der Invalidenversicherung abgesichert. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber eine potenzielle zukünftige Arbeitskraft in der Praxis testen, ohne ein Risiko einzugehen, da zunächst kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird und kein Lohn bezahlt werden muss.","term":"Arbeitsversuch"},{"description":"Der Personalverleih ist für versicherte Personen gedacht, bei denen eine direkte Anstellung noch nicht möglich ist. Sie werden von einem Personalverleiher angestellt und arbeiten temporär in einem Einsatzbetrieb des ersten Arbeitsmarkts. So erhalten sie die Möglichkeit, einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen und zusätzliche Berufserfahrung zu sammeln, während der Einsatzbetrieb sie im Hinblick auf eine mögliche spätere Anstellung prüfen kann.","term":"Personalverleih"},{"description":"Wenn eine versicherte Person in der Anfangsphase einer Anstellung noch nicht die erwartete Leistungsfähigkeit erreicht oder ihre Leistung noch nicht so konstant ist wie bei Mitarbeitenden ohne gesundheitliche Einschränkung, kann dem Arbeitgeber während bis zu 180 Tagen ein Einarbeitungszuschuss ausbezahlt werden. Der Zuschuss entspricht höchstens dem monatlichen Bruttolohn der versicherten Person und darf den maximalen Taggeldansatz nicht übersteigen. Die Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen sind darin enthalten.","term":"Einarbeitungszuschuss"},{"description":"Wurde eine versicherte Person durch die IV an einen Arbeitgeber vermittelt, kann diesem eine Entschädigung für Beitragserhöhungen bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung ausgerichtet werden. Eine solche Entschädigung kommt infrage, wenn die versicherte Person innerhalb von drei Jahren aufgrund einer vorbestehenden Erkrankung erneut arbeitsunfähig wird und das Arbeitsverhältnis vor dieser erneuten Arbeitsunfähigkeit länger als drei Monate bestanden hat. Krankheitsbedingte Absenzen müssen mindestens 15 Tage vollständiger Arbeitsunfähigkeit pro Kalenderjahr betragen. Die Entschädigung wird ab dem 16. Tag ausbezahlt.","term":"Entschädigung für Beitragserhöhungen"},{"description":"Die Nachbegleitung der IV erfolgt nach einer erfolgreichen beruflichen Eingliederung und dient dazu, das Arbeitsverhältnis langfristig zu stabilisieren. Während eines Zeitraums von bis zu drei Jahren können sowohl die arbeitnehmende Person als auch der Arbeitgeber weiterhin unterstützt werden. Die Begleitung umfasst insbesondere Beratung, Coaching und Unterstützung bei Herausforderungen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, frühzeitig auf Schwierigkeiten zu reagieren, die Arbeitsfähigkeit langfristig zu sichern und Abbrüche von Arbeitsverhältnissen zu vermeiden.","term":"Nachbegleitung"}\]

**Ziel:**

Arbeitgebende haben die Möglichkeit offene Stellen mit geeignten Kandidaten zu besetzen, die durch die IV-Stellen bzw. über Partnerorganisation der IV-Stellen vermittelt werden.

**Verschiedene Massnahmen können situativ zugesprochen werden:**

- **Arbeitsvermittlung:** Passende Arbeitskräfte kennenzulernen
- **Arbeitsversuch:** Erprobung der Arbeitsfähigkeit ohne finanzielles Risiko.
- **Personalverleih:** Temporäre Einsätze ohne Anstellungsverhältnis mit finanziellem Anreiz
- **Einarbeitungszuschuss:** Kompensation der eingeschränkten Leistungsfähigkeit während der Einarbeitungszeit
- **Entschädigung für Beitragserhöhungen** im Zusammenhang mit der beruflichen Vorsorge sondern und der Krankentaggeldversicherung
- **Nachbegleitung:** Nach erfolgter Vermittlung können der Arbeitgebende und der Mitarbeitende noch über einen Zeitraum von drei Jahren weiterbegleitet werden.

## Karte der IV-Stellen: direkter Zugang zu den Arbeitgeber-Informationen

## IV-Stellen der Schweiz: zu den Arbeitgeber-Angeboten

 

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## Inhaltliche Koordination AHV/IV Stellen - Pool

Ausgleichskasse und IV-Stelle Nidwalden  
Stansstaderstrasse 88  
6370 Stans  
E-Mail: [info(at)aknw.ch](mailto:info@aknw.ch)

Telefon 041 618 51 00  
Fax 041 618 51 01

## Konzept, Design und Programmierung

mexan AG  
Hirschmattstrasse 36  
6003 Luzern  
E-Mail: [info(at)mexan.ch](mailto:info@mexan.ch)  
Website: [www.mexan.ch](https://www.mexan.ch)

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2. Es können temporäre Session-Cookies auf der Festplatte Ihres Rechners installiert werden, die jedoch keine personenbezogenen Daten enthalten.
3. Es werden keine aktiven Elemente wie ActiveX auf den Rechnern der Leser ausgeführt.
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