Teilarbeitsfähigkeit - ressourcenorientiert, wie geht das?
Ein/e Mitarbeiter:in ist seit einiger Zeit arbeitsunfähig, und Sie möchten ihn/sie möglichst wieder im Betrieb einsetzen – auch in Teilzeit. Um die gesundheitliche Belastbarkeit zu klären, soll ein reWork Profil mit Arbeitsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Beim nächsten Arztbesuch soll das Profil durch eine ärztliche Einschätzung beurteilt und mittels SIM Arbeitsfähigkeitszeugnis bestätigt werden. So wissen Sie und der/die Mitarbeiter:in, welche Tätigkeiten möglich sind, um die Genesung zu unterstützen.
In 3 Schritten zum reWork Profil mit Arbeitsfähigkeitszeugniss
- Eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer ist seit einiger Zeit arbeitsunfähig.
- Gerne möchten Sie diese Person wieder im Betrieb einsetzen, selbst wenn das nur in einem Teilzeitpensum möglich ist.
- Da unklar ist, welche Tätigkeiten möglich sind, soll eine ärztliche Beurteilung der vorhandenen Ressourcen/Fähgkeiten geprüft werden.
- So wird in Erfahrung gebracht, welche Belastungen in gesundheitlicher Hinsicht möglich sind, ohne den Genesungsprozess zu gefährden und wo die individuellen Grenzen der Belastbarkeit liegen.
Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in füllen das reWork Profil gemeinsam aus.
Beim nächsten Arztbesuch wird der Ärzteschaft das reWork-Profil vorgelegt.
Das reWork-Formular kann entweder in Papierform oder als ausfüllbares PDF eingereicht werden.
Der Arzt / die Ärztin erstellt eine Einschätzung der medizinischen Zumutbarkeit:
- Beurteilung der Teilarbeitsfähigkeit und
Ausstellung des SIM-Arbeitsfähigkeitszeugnisses - Zumutbare Teilarbeitsfähigkeit
mittels Vergleich funktioneller
Defizite / Ressourcen einschätzen - Einschätzungs-Kategorien:
1. möglich
2. nicht möglich
3. möglich mit Einschränkungen
Mit der Teilarbeitsfähigkeit gelingt die schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Proaktives Handeln der Arbeitgebenden und die Vorteile
- Dialog ist zentral mit allen Beteiligten (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Ärzteschaft)
- Ressourcen-Erhalt mit sorgfältiger
Rückkehrplanung - Teilzeiteinsatz Ihrer kompetenten Mitarbeitenden
- Reduktion der Lohnfortzahlungskosten
- Kosteneinsparungs-Rechner
- Frühzeitiger Meldezeitpunkt bei der Krankentaggeld (KTG)- und Unfallversicherung (UVG)
- KTG-Prämien: Durch den Einsatz des reWork Profils mit Arbeitsfähigkeitszeugnis, Reduktion des Risikos einer Prämienerhöhung
- reWork Profil: Teil des Absenzenprozesses
- Einsatz: z.B. Beinbruch, planbare Operationen sowie bei psychischen Themen
reWork Profil - Teilarbeitsfähigkeit und Rückkehrplanung starten mit dem Absenzen-Management

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst die systematische Planung, Umsetzung und Bewertung von Massnahmen zur Förderung von Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Im Zusammenhang mit Kurzzeit- und Langzeitabsenzen beinhaltet das BGM ein gezieltes Absenzmanagement, das Ausfälle früh erkennt, Ursachen analysiert und Massnahmen zur Wiedereingliederung sowie zur Prävention weiterer Absenzen ableitet. Ein klar formuliertes Arbeitsreglement ist dabei ein wichtiger Bestandteil des BGM. Es schafft Transparenz durch festgelegte Abläufe bei Krankmeldungen, Rückkehrgesprächen und Unterstützungsangeboten – wie dem reWork Profil, der IV-Früherfassung oder einem Case Management – und unterstützt ein verantwortungsvolles Miteinander.
Der Einsatz eines systematisch geführten Absenzenmanagements:
Ein strukturiertes Absenzenmanagement hilft Unternehmen, Ausfallzeiten zu reduzieren und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern.
Es bietet folgende Vorteile an:
- Früherkennung: Durch die systematische Erfassung von Abwesenheiten können gesundheitliche Probleme frühzeitig erkannt und passende Massnahmen eingeleitet werden.
- Erhalt der Arbeitsfähigkeit: Mitarbeitende mit gesundheitlichen Einschränkungen erhalten gezielte Unterstützung für eine erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz.
- Förderung von Gesundheit und Motivation: Die aktive Begleitung von Mitarbeitenden zeigt Wertschätzung und stärkt die Mitarbeitendenbindung.
- Kostenreduktion: Frühzeitige Interventionen helfen, längere Ausfälle und deren Folgekosten zu vermeiden.
- Struktur und Klarheit: Ein standardisiertes Vorgehen schafft Transparenz und ermöglicht einen einheitlichen Umgang mit Abwesenheiten.
Ein Zusatz im Arbeitsreglement soll eine erfolgreiche Reintegration unterstützen und Transparenz schaffen:
Das Arbeitsreglement soll die Mitarbeitenden über die vorgesehenen unterstützenden Massnahmen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen informieren, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung und den langfristigen Erhalt des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Die Instrumente – reWork Profil mit Arbeitsfähigkeitszeugnis, IV-Früherfassung sowie ein mögliches Case Management – sollen situativ und bedarfsorientiert zum Einsatz kommen, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Ziel ist es, gemeinsam die schrittweise und ressourcenorientierte Rückkehr in den Arbeitsprozess nachhaltig zu begleiten.
Die Lohnfortzahlung gewährleistet, dass Mitarbeitende bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während einer gesetzlich oder vertraglich geregelten Zeit weiterhin ein Einkommen erhalten. Arbeitgeber können ihre gesetzliche Pflicht durch den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung erfüllen, die in der Regel 80 % des Lohnes für bis zu 720 Tage abdeckt. Gemäss Art. 324a OR besteht dieser Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate dauert und die Abwesenheit unverschuldet ist. Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach kantonalen Skalen. Ein ärztliches Zeugnis ist erforderlich, um den Anspruch zu bestätigen.
Taggelder sind Lohnersatzleistungen, die Versicherte von einer Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung erhalten, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig sind und kein reguläres Einkommen erzielen können.
Kranken-Taggeldversicherung:
Zweck: Deckt den Verdienstausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Leistung: Üblich sind 80 % des versicherten Lohnes, je nach Vertrag auch andere Prozentsätze.
Dauer: Meist bis zu 720 Tage innerhalb von 900 Tagen, abhängig von den Versicherungsbedingungen.
Wartefrist: Oft gilt eine Wartefrist von einigen Tagen (z.B. 90 Tage), bevor die Taggeldzahlungen einsetzen.
Unfall-Taggeldversicherung (UVG):
Zweck: Deckt den Verdienstausfall bei Unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Leistung gemäss UVG: 80 % des versicherten Lohnes ab dem 3. Tag nach dem Unfall.
Dauer: Bis zur Wiederaufnahme der Arbeit, zur Feststellung einer Invalidität oder bis zur Rente.
Einsatz eines Care / Case Management:
Falls die Möglichkeit für den Einsatz eines Case Management (arbeitgebereigenes bzw. durch Versicherer) besteht, bietet dieses eine koordinierte Unterstützung für arbeitsunfähige Personen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Es sorgt für eine enge Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden, Arbeitgebenden, Ärzten, Versicherungen und IV-Stellen, um komplexe Fragestellungen im Sozial-, Gesundheits- und Versicherungsbereich zu klären. Das Case Management vermittelt zwischen den Beteiligten und stellt sicher, dass die betroffenen Mitarbeitenden passende Unterstützung für ihre Genesung und berufliche Eingliederung erhalten.
Bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen sollten Arbeitgebende frühzeitig das Gespräch mit ihrer Pensionskasse suchen, um gemeinsam präventive Massnahmen zu prüfen – mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit wieder zu erlangen und ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern.
Beratungsangebote unabhängig vor einer IV-Anmeldung:
Arbeitgebende erhalten allgemeine Informationen über den Auftrag und die Leistungen der IV, über die Meldung zur Früherfassung oder über die Anmeldung von Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Problematik gefährdet sind.
Einsatz der Früherfassung:
Die Früherfassung ist keine Anmeldung für IV-Leistungen oder eine Rentenprüfung, sondern ein Orientierungsgespräch mit einer Fachperson der Invalidenversicherung. Dabei prüft die IV-Stelle, ob eine Anmeldung bei der IV sinnvoll ist. Nach einer IV-Anmeldung können Massnahmen zur frühzeitigen Förderung der beruflichen (Wieder-)Eingliederung bzw. zur Verhinderung einer drohenden Invalidität zugesprochen werden.
Mit Frühinterventionsmassnahmen können rasch und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes (z.B. Arbeitsplatzanpassungen) oder einer allfälligen betriebsinterne Umplatzierung gesprochen werden. Die Eingliederungsmassnahmen haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Unter Frühinterventions- und Eingliederungsmassnahmen zählen zum Beispiel: Beratung für Arbeitsplatzerhalt, Trainieren der Teilarbeitsfähigkeit, (Wieder)Qualifizierung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuch, Coaching.
Eine Kurzzeitabsenz liegt in der Regel vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit weniger als 30 Tage dauert.
Als Langzeitabsenz gilt eine Abwesenheit ab einer Dauer von 30 Tagen oder mehr aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen.
Empfehlung zum Einsatz des reWork Profils mit Arbeitsfähigkeitszeugnis:
Es wird empfohlen, die Teilarbeitsfähigkeit zu prüfen, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:
- nach der zweiten oder dritten Woche Arbeitsunfähigkeit
- beim zweiten Arztzeugnis
- bei einer Langzeitabsenz
Mit dem reWork Profil kann geprüft werden, ob ein angepasstes Arbeitspensum, ein angepasster Arbeitsplatz oder eine angepasste Tätigkeit entsprechend den vorhandenen Ressourcen möglich ist – und in welchem Umfang eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz sinnvoll umgesetzt werden kann.
Das reWork Profil kann bei Bedarf mehrmals eingesetzt werden.