Dank reWork Profil mit Arbeitsfähigkeitszeugnis: Lohnfortzahlungs- und Taggeldkosten reduzieren – und Potenziale durch Teilarbeitsfähigkeit nutzen.
Das reWork Profil ist ein hilfreiches Instrument, um Ihre Unternehmenskunden nach einer Ereignismeldung dafür zu sensibilisieren, frühzeitig mit dem Reintegrationsprozess zu beginnen und die Förderung oder Prüfung der Teilarbeitsfähigkeit zu ermöglichen.
Gesundheitsprävention:
Als präventive Massnahme empfehlen wir, das reWork Profil bereits im Arbeitsreglement zu verankern. Der reWork Prozess sollte als Bestandteil betrieblicher Gesundheitsmassnahmen integriert werden, damit Mitarbeitende frühzeitig darüber informiert und aktiv eingebunden werden.
Taggeld-Wartefrist:
Bei einer langen Taggeld-Wartefrist kann es sinnvoll sein, die Möglichkeit einer Teilarbeitsfähigkeit zu prüfen.
Nach Eingang der Schadensmeldung beim Versicherer bietet sich die Gelegenheit, Unternehmenskunden darauf aufmerksam zu machen, dass der Einsatz des reWork Profils eine wertvolle Chance darstellt: Lohnfortzahlungskosten können reduziert und die Wiedereingliederung durch eine mögliche Teilarbeitsfähigkeit gezielt unterstützt werden.
Proaktive Wiedereingliederung:
Durch den frühzeitigen, ressourcenorientierten Einsatz wird eine schrittweise und nachhaltige Rückkehr in den Arbeitsprozess gefördert.
Einsatz eines Case Managements:
Bei länger andauernder Absenz kann bereits vor oder während des Einsatzes eines Case Managements die Teilarbeitsfähigkeit geprüft werden. Dadurch lassen sich nicht nur die Wiedereingliederungschancen erhöhen, sondern auch die Taggeldzahlungen der Versicherung wirksam senken.
Win-Win für alle Beteiligten:
- Erhalt des Arbeitsplatzes durch gezielte Anpassungen und Unterstützung.
- Finanzielle Entlastung bei Teilarbeitsfähigkeit für Arbeitgebende durch reduzierte Lohnfortzahlung.
- Taggeldkostenreduktion für die Versicherung durch schnellere, strukturierte Rückkehrprozesse.
Mit dem reWork Profil setzen Unternehmen und Versicherer auf eine lösungsorientierte und präventive Strategie, die langfristig Sicherheit, Stabilität und Gesundheit am Arbeitsplatz fördert.
reWork Profil - Teilarbeitsfähigkeit und Regintegration starten mit den Absenzen

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst die systematische Planung, Umsetzung und Bewertung von Massnahmen zur Förderung von Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Im Zusammenhang mit Kurzzeit- und Langzeitabsenzen beinhaltet das BGM ein gezieltes Absenzmanagement, das Ausfälle früh erkennt, Ursachen analysiert und Massnahmen zur Wiedereingliederung sowie zur Prävention weiterer Absenzen ableitet. Ein klar formuliertes Arbeitsreglement ist dabei ein wichtiger Bestandteil des BGM. Es schafft Transparenz durch festgelegte Abläufe bei Krankmeldungen, Rückkehrgesprächen und Unterstützungsangeboten – wie dem reWork Profil, der IV-Früherfassung oder einem Case Management – und unterstützt ein verantwortungsvolles Miteinander.
Der Einsatz eines systematisch geführten Absenzenmanagements:
Ein strukturiertes Absenzenmanagement hilft Unternehmen, Ausfallzeiten zu reduzieren und die Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern.
Es bietet folgende Vorteile an:
- Früherkennung: Durch die systematische Erfassung von Abwesenheiten können gesundheitliche Probleme frühzeitig erkannt und passende Massnahmen eingeleitet werden.
- Erhalt der Arbeitsfähigkeit: Mitarbeitende mit gesundheitlichen Einschränkungen erhalten gezielte Unterstützung für eine erfolgreiche Rückkehr an den Arbeitsplatz.
- Förderung von Gesundheit und Motivation: Die aktive Begleitung von Mitarbeitenden zeigt Wertschätzung und stärkt die Mitarbeitendenbindung.
- Kostenreduktion: Frühzeitige Interventionen helfen, längere Ausfälle und deren Folgekosten zu vermeiden.
- Struktur und Klarheit: Ein standardisiertes Vorgehen schafft Transparenz und ermöglicht einen einheitlichen Umgang mit Abwesenheiten.
Ein Zusatz im Arbeitsreglement soll eine erfolgreiche Reintegration unterstützen und Transparenz schaffen:
Das Arbeitsreglement soll die Mitarbeitenden über die vorgesehenen unterstützenden Massnahmen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen informieren, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung und den langfristigen Erhalt des Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Die Instrumente – reWork Profil mit Arbeitsfähigkeitszeugnis, IV-Früherfassung sowie ein mögliches Case Management – sollen situativ und bedarfsorientiert zum Einsatz kommen, um eine bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Ziel ist es, gemeinsam die schrittweise und ressourcenorientierte Rückkehr in den Arbeitsprozess nachhaltig zu begleiten.
Die Lohnfortzahlung gewährleistet, dass Mitarbeitende bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während einer gesetzlich oder vertraglich geregelten Zeit weiterhin ein Einkommen erhalten. Arbeitgeber können ihre gesetzliche Pflicht durch den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung erfüllen, die in der Regel 80 % des Lohnes für bis zu 720 Tage abdeckt. Gemäss Art. 324a OR besteht dieser Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate dauert und die Abwesenheit unverschuldet ist. Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach kantonalen Skalen. Ein ärztliches Zeugnis ist erforderlich, um den Anspruch zu bestätigen.
Taggelder sind Lohnersatzleistungen, die Versicherte von einer Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung erhalten, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall vorübergehend arbeitsunfähig sind und kein reguläres Einkommen erzielen können.
Kranken-Taggeldversicherung:
Zweck: Deckt den Verdienstausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Leistung: Üblich sind 80 % des versicherten Lohnes, je nach Vertrag auch andere Prozentsätze.
Dauer: Meist bis zu 720 Tage innerhalb von 900 Tagen, abhängig von den Versicherungsbedingungen.
Wartefrist: Oft gilt eine Wartefrist von einigen Tagen (z.B. 90 Tage), bevor die Taggeldzahlungen einsetzen.
Unfall-Taggeldversicherung (UVG):
Zweck: Deckt den Verdienstausfall bei Unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit.
Leistung gemäss UVG: 80 % des versicherten Lohnes ab dem 3. Tag nach dem Unfall.
Dauer: Bis zur Wiederaufnahme der Arbeit, zur Feststellung einer Invalidität oder bis zur Rente.
Einsatz eines Care / Case Management:
Falls die Möglichkeit für den Einsatz eines Case Management (arbeitgebereigenes bzw. durch Versicherer) besteht, bietet dieses eine koordinierte Unterstützung für arbeitsunfähige Personen bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Es sorgt für eine enge Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden, Arbeitgebenden, Ärzten, Versicherungen und IV-Stellen, um komplexe Fragestellungen im Sozial-, Gesundheits- und Versicherungsbereich zu klären. Das Case Management vermittelt zwischen den Beteiligten und stellt sicher, dass die betroffenen Mitarbeitenden passende Unterstützung für ihre Genesung und berufliche Eingliederung erhalten.
Bei längeren krankheitsbedingten Ausfällen sollten Arbeitgebende frühzeitig das Gespräch mit ihrer Pensionskasse suchen, um gemeinsam präventive Massnahmen zu prüfen – mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit wieder zu erlangen und ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern.
Beratungsangebote unabhängig vor einer IV-Anmeldung:
Arbeitgebende erhalten allgemeine Informationen über den Auftrag und die Leistungen der IV, über die Meldung zur Früherfassung oder über die Anmeldung von Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Problematik gefährdet sind.
Einsatz der Früherfassung:
Die Früherfassung ist keine Anmeldung für IV-Leistungen oder eine Rentenprüfung, sondern ein Orientierungsgespräch mit einer Fachperson der Invalidenversicherung. Dabei prüft die IV-Stelle, ob eine Anmeldung bei der IV sinnvoll ist. Nach einer IV-Anmeldung können Massnahmen zur frühzeitigen Förderung der beruflichen (Wieder-)Eingliederung bzw. zur Verhinderung einer drohenden Invalidität zugesprochen werden.
Mit Frühinterventionsmassnahmen können rasch und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes (z.B. Arbeitsplatzanpassungen) oder einer allfälligen betriebsinterne Umplatzierung gesprochen werden. Die Eingliederungsmassnahmen haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Unter Frühinterventions- und Eingliederungsmassnahmen zählen zum Beispiel: Beratung für Arbeitsplatzerhalt, Trainieren der Teilarbeitsfähigkeit, (Wieder)Qualifizierung, Arbeitsvermittlung, Arbeitsversuch, Coaching.
Eine Kurzzeitabsenz liegt in der Regel vor, wenn die Arbeitsunfähigkeit weniger als 30 Tage dauert.
Als Langzeitabsenz gilt eine Abwesenheit ab einer Dauer von 30 Tagen oder mehr aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen.
Empfehlung zum Einsatz des reWork Profils mit Arbeitsfähigkeitszeugnis:
Es wird empfohlen, die Teilarbeitsfähigkeit zu prüfen, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:
- nach der zweiten oder dritten Woche Arbeitsunfähigkeit
- beim zweiten Arztzeugnis
- bei einer Langzeitabsenz
Mit dem reWork Profil kann geprüft werden, ob ein angepasstes Arbeitspensum, ein angepasster Arbeitsplatz oder eine angepasste Tätigkeit entsprechend den vorhandenen Ressourcen möglich ist – und in welchem Umfang eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz sinnvoll umgesetzt werden kann.
Das reWork Profil kann bei Bedarf mehrmals eingesetzt werden.